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Gestern hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit zwischen einem Anbieter von Online-Gewinnspielen und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen entschieden. Die betreffende Gewinnspielseite enthielt ein Kästchen, dass im Vorfeld angekreuzt war. Dadurch stimmte der Nutzer dem Setzen von Cookies zu Werbezwecken automatisch zu. Dies ist laut dem Bundesgerichtshof als nicht zulässig deklariert worden. Bereits der Europäische Gerichtshof entschied vor Monaten, dass dies unzulässig sei.Was sind Cookies und was machen Sie?
Cookies sind Dateien, die von Webseiten auf Ihrem Rechner gespeichert und beim erneuten Besuch der Seite abgerufen werden. Darüber werden Einstellungen und Verhalten des Nutzers gespeichert. Wird nun eine Webseite erneut aufgerufen, werden die Cookies einfach wieder aufgerufen. Durch Cookie-Tracking werden Nutzerdaten gesammelt. Dies ist vor allem der Fall durch die Nutzung von GoogleAnalytics, GoogleAds, FacebookPixel und sonstigen Drittanbietern.Durch das Urteil besteht nun Klarheit für Webseiteninhaber.
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